Herzlich Willkommen bei der Akademie Zunft!
Bereits seit 2015 begleiten wir Handwerker, Monteure, Techniker und Selbständige Kleinunternehmer mit praxisnahen Schulungen und Trainings im Rahmen der fachlichen Aus- und Weiterbildung. Unser Fokus liegt hierbei auf dem „großen und kleinen Kälteschein“ – der Sachkundetrainung A1 bzw. A2 nach DVO (EU) 2024/2215.
Bei uns bekommen Sie und Ihre Mitarbeiter die relevanten Inhalte entsprechend der Prüfungsordnung kompakt und leicht verständlich vermittelt. Alle Inhalte sind bestmöglich auf den Arbeitsalltag und dem praktischen Umgang mit flourierenden und brennbaren Kältemitteln zugeschnitten, damit Sie sicher, effizient und vor allem regelkonform arbeiten. Abgeschlossen wir jedes Training mit einer theoretischen, sowie praktischen Prüfung und dem Erhalt des rechtskräftigen Zertifikats.
Schauen Sie sich gern in unserem Schulungsprogramm um – wir freuen uns auf Sie!
A1-Sachkundenachweis nach DVO (EU) 2024/2215
Der große Kälteschein
Der “große Kälteschein” (oder auch A1-Sachkundenachweis) ist die umfassende Zulassung bzw. der Nachweis, dass Sie die nötigen Qualifikationen, Kenntnisse und Sicherheitsmaßnahmen beherrschen, um Kälteanlagen sicher zu planen, zu installieren, zu warten oder zu reparieren.
Wer braucht den großen Kälteschein?
- Fachbetriebe, die Kälteanlagen gewerbliche installieren, regelmäßig warten oder auftragsbezogen reparieren,
- sowie Einzelpersonen, die regelmäßig mit Kältemitteln arbeiten oder in Bereichen arbeiten, in denen gesetzlich festgelegt ist, dass diese Qualifikation nachgewiesen sein muss.
A2-Sachkundenachweis nach DVO (EU) 2024/2215
Der kleine Kälteschein
Der kleine Kälteschein (oder auch A2-Sachkundenachweis) deckt in der Praxis eine verkürzte oder eingeschränktere Qualifikation ab, oft fokussiert auf bestimmte Tätigkeiten oder geringere Anforderungen bei der Ausbildung. Er dient als Einstieg oder Ergänzung für bestimmte Arbeiten, die nicht alle Bereiche abdecken.
Wer braucht den kleinen Kälteschein?
- Gut geeignet für Handwerker, die einfache bis mittlere Aufgaben übernehmen, kleinere Anlagen warten oder unterstützen, ohne komplette Systemverantwortung.
Wir sind stolz darauf, die einzige privat geführte Akademie in Deutschland zu sein, die sich auf den „Großen und Kleinen Kälteschein“ spezialisiert hat.
Unsere Trainer sind Experten auf ihrem Gebiet und verfügen über langjährige Erfahrung in Kältetechnik. Sie sind leidenschaftlich daran interessiert, Ihr Wissen und Ihre Kompetenz zu erweitern.
— Marcus Scheiber
Termine für den großen Kälteschein
Neue Termine 2026 werden wie gewohnt bei Partnerunternehmen durchgeführt.
Eigene Termine erscheinen im Laufe des Jahres nach Neugestaltung der Trainings gemäß EU2024/2215.
Häufig gestellte Fragen
Der wesentliche Unterschied liegt bei der Begrenzung der Kältemittelmengen in einem System. Beim Kleinen Kälteschein darf man nur bis zu einer Füllung von max. 3 kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen bis 6kg Inhalt an kältetechnischen Systemen arbeiten. Beim Großen Kälteschein gibt es keine Begrenzung der Menge im System.
Gemäß der Verordnung EU2015/2067 sind alle natürlichen Personen in Europa zugelassen, welche die fachlichen Voraussetzungen mitbringen. Jede Person in einem zugelassenen Betrieb (Industrie oder Handwerk), die mit nicht natürlichen Kältemitteln hantiert, ist verpflichtet einen Sachkundenachweis (Großen oder Kleinen Kälteschein) zu erwerben. Interessierte Teilnehmer ohne nachweisbares Beschäftigungsverhältnis in einem Fachbetrieb bzw. ohne Legalisierung durch die Handwerkskammer, erhalten kein Zertifikat sondern lediglich eine Teilnahmebescheinigung.
Dies ist erlaubt, sofern man eine Tages-Schulung über weitere Sicherheitskenntnisse erworben hat. Beispiel: die TRBS (technischen Regeln für Betriebssicherheit) für brennbare Gase. Nach dem Besuch dieser Tages-Schulung, ist man berechtigt, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu veranlassen.
Es gibt derzeit keine Begrenzung der Laufzeit. Änderungen werden i.d.R. vom Bundesumweltministerium bzw. in einschlägigen Fachzeitschriften bekannt gegeben.
Ja, die gibt es. Insbesondere für die Fachbetriebe, wenn deren Zertifikat-Inhaber an wechselnden Einsatzorten tätig werden. Dann gilt die Beantragung der Betriebszertifizierung nach §6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV, bei der für den Betrieb zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt, Umweltbehörde, Bezirksregierung usw.).
Kategorie 1 (KAT1) bedeutet „Großer Kälteschein“, Kategorie 2 (KAT2) bedeutet „Kleiner Kälteschein“.
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