Wichtige Ankündigung
Neue EU-Verordnung erfordert Erweiterungstraining für Kälteschein-Inhaber
Liebe Fachleute und Interessenten,
ab dem 12. März 2029 ändern sich die Anforderungen für den „Kälteschein“ aufgrund der neuen EU-Verordnungen EU2024/573 und EU2024/2215. Diese besagen, dass alle bisherigen Kältescheine ungültig werden und eine rechtzeitig absolvierte Weiterbildung notwendig ist.
Bei der neuen Zertifizierung werden statt der bisherigen Kategorien 1 bis 4 nun die Zertifikate A1, A2, B, C, D und E eingeführt. Speziell in den Zertifikaten A1 und A2 wird der Umgang mit Kohlenwasserstoffen wie Propan und Butan vertieft behandelt – ein unverzichtbarer Bestandteil des neuen Trainings.
Als anerkannte Bildungseinrichtung ist die Akademie Zunft GmbH & Co.KG stolz darauf, ein umfassend aktualisiertes Ausbildungskonzept anzubieten, welches ab Frühjahr 2025 verfügbar sein wird. Dieses hybride Training, bestehend aus Online-Theorieeinheiten und erweiterten Praxisarbeiten an echten Kältekreisläufen, garantiert eine intensive und praxisnahe Vorbereitung. Für alle, die bereits einen Kälteschein besitzen, empfehlen wir das kompakte zweitägige Erweiterungstraining.
Für Neulinge in diesem Bereich, die noch kein Sachkundetraining abgeschlossen haben, verpflichten wir zu einem ausführlicheren fünftägigen Kurs inklusive Abschlussprüfungen in Theorie und Praxis. Bei erfolgreichem Bestehen warten die neuen, begehrten Zertifikate auf Sie.
Nutzen Sie die Gelegenheit und bleiben Sie vorne dabei – sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Platz in unseren Kursen. Weitere Details und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage, oder den bundesweiten Partnerunternehmen.
Wir freuen uns darauf, Sie in einem unserer Trainings begrüßen zu dürfen!
Mit besten Grüßen,
Ihr Team der Akademie Zunft GmbH & Co.KG
Lassen Sie sich zertifizieren!
Für Unternehmen im Bereich der Kältetechnik gelten europaweit Regelungen, die den Umgang mit Kältemitteln, Sicherheitsvorschriften, Energieeffizienzstandards für Kühlsysteme und Umweltschutzgesetze betreffen.
Das von der Akademie Zunft angebotene Training zum Erhalt des „Großen Kältescheins“ KAT I – gemäß EU2015/2067, bietet Unternehmen und ihren Handwerkern die Möglichkeit, sich zertifizieren zu lassen.
Die Zertifizierung in unserem Training deckt sämtliche geforderten Themenbereiche ab, die sowohl in Form von praktischen Tätigkeiten von den Teilnehmern ausgeführt als auch in theoretischen Blöcken von uns anschaulich dargestellt werden.
Das Training findet in Präsenz in der Akademie Zunft in Lünen (NRW) statt und führt Sie innerhalb von 4 Tagen durch sämtliche Lerninhalte sowohl in Praxis als auch in Theorie.
Die Akademie Zunft ist seit vielen Jahren mit dem Referenten Frank Zunft Ihr professioneller Ansprechpartner für die Zertifizierung von Unternehmen und Handwerkern.
Nach der erfolgreichen Zertifizierung im Rahmen unseres Trainings erhalten Sie die Sachkunde, um an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen eine Installation, Instandhaltung oder Wartung, eine Rückgewinnung bzw. Stilllegung durchzuführen. Sie sind qualifiziert, diese Vorgänge bei Kälteanlagen und Wärmepumpen mit mehr als 3kg fluorierten Treibhausgasen auszuführen.
Der sogenannte „kleine Kälteschein“ ermöglicht Ihnen die Arbeiten lediglich bei Anlagen mit weniger als 3kg fluorierten Treibhausgasen auszuführen, daher erachten wir es für sinnvoll, unser Angebot auf den „großen Kälteschein“ zu konzentrieren.
Die wichtigsten Inhalte des großen Kältescheins
Theorie | Grundlagen
- Thermodynamik
- Mechanische Kälteerzeugung (samt Bauteile & Diagramme)
- Funktionsweise von Verdichtern, Verflüssigern, Verdampfern und Arten von Expansionsorganen
Prüfen | Kontrollieren
- Kontrolle vor Inbetriebnahme, nach Ausfallzeit, nach Wartung und Instandhaltung
- Dichtheitskontrollen, Leck-Prüfung im Kältekreislauf
- Funktionsüberprüfung
- Druckprüfung und Druckschalter-Einstellung
Montage | Inbetriebnahme | Wartung
- Verwendung von Waagen zur Bestimmung des Kältemittelgewichts
- Bau lecksicherer Rohrleitungssysteme
- Montage, Inbetriebnahme und Wartung von vorgefertigten Anlagen
- Wartung samt Ölwechsel
Messen | Einstellen
- Einführung in Monteurhilfen, fachgerechte Inbetriebnahme und Umgang
- Rohrverlegung samt Einstellung von verschiedenen Primär- und Sekundärreglern
- Abtauverfahren
Umweltvorschriften | Gefahren
- Gefahren bei Transport und Freisetzung von Kältemitteln
- umweltverträglicher Umgang mit Kältemitteln während: Montage, Wartung, Instandhaltung, Rückgewinnung und Stilllegung eines Systems
Dokumentation
- Dokumentationspflichten
- Kennzeichnungspflichten
- Führen von Anlagen-Büchern
- Gesetzliche Vorschriften
Zertifizierungsvoraussetzungen
Mehrjährige Berufserfahrung (minimum 2 Jahre) im Heizung-Sanitär-Klima-Handwerk (SHK), einem Elektro-Handwerk oder einem Metallberuf mit mindestens erfolgreich abgeschlossener Gesellenprüfung. Wenn Sie aus einem anderen Handwerk als dem SHK kommen, benötigen Sie den Nachweis einer Löterschulung mit Hartlöten unter Stickstoff und mit Silberlot. Ebenso werden Qualifikationen aus anderen Ländern gemäß EU-Verordnung akzeptiert.
Für die Teilnahme am Sachkundetraining wird ein Qualifikationsnachweis (Diplom, Meister-, Gesellenbrief, oder sonstiger Nachweis über die Ausübung der Tätigkeit in einem berechtigten Betrieb) benötigt. Diese Nachweise können Sie bei der Buchung als PDF-Dateien hochladen oder schicken sie uns per E-Mail an info[at]akademie-zunft.com. Sondergenehmigungen sind im Einzelnen möglich, hierzu kontaktieren Sie bitte Herrn Zunft persönlich über frank@zunft-im-inter.net.
Sie erhalten den Sachkundenachweis „Kategorie I – EU2015/2067″ und erlangen die Zertifizierung nach erfolgreicher Prüfung im Rahmen des Trainings. Das Zertifikat mit Ausweiskarte erhalten Sie zeitnah im Anschluß an das Training mit bestandener Prüfung. Das in Europa gültige Zertifikat wird durch die akkreditierte Akademie Zunft ausgegeben und mittels einer personenbezogenen Registrierungsnummer zentral erfasst. Bitte beachten Sie: die Zertifizierung ersetzt nicht die Ausbildung eines Kältetechnikers.
Akademie Zunft - Zertifizierung
Wir sind stolz darauf, die einzige privat geführte Akademie in Deutschland zu sein, die sich auf den „Großen und Kleinen Kälteschein“ spezialisiert hat.Unsere Trainer sind Experten auf ihrem Gebiet und verfügen über langjährige Erfahrung in Kältetechnik. Sie sind leidenschaftlich daran interessiert, Ihr Wissen und Ihre Kompetenz zu erweitern.
— Frank Zunft
Termine für den Großen Kälteschein
Neue Termine 2025 werden wie gewohnt bei Partnerunternehmen durchgeführt. Eigene Termine erscheinen im Laufe des Jahres nach Neugestaltung der Trainings gemäß EU2024/2215.
Termine für den Großen Kälteschein
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Häufig gestellte Fragen
Der wesentliche Unterschied liegt bei der Begrenzung der Kältemittelmengen in einem System. Beim Kleinen Kälteschein darf man nur bis zu einer Füllung von max. 3 kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen bis 6kg Inhalt an kältetechnischen Systemen arbeiten. Beim Großen Kälteschein gibt es keine Begrenzung der Menge im System.
Gemäß der Verordnung EU2015/2067 sind alle natürlichen Personen in Europa zugelassen, welche die fachlichen Voraussetzungen mitbringen. Jede Person in einem zugelassenen Betrieb (Industrie oder Handwerk), die mit nicht natürlichen Kältemitteln hantiert, ist verpflichtet einen Sachkundenachweis (Großen oder Kleinen Kälteschein) zu erwerben. Interessierte Teilnehmer ohne nachweisbares Beschäftigungsverhältnis in einem Fachbetrieb bzw. ohne Legalisierung durch die Handwerkskammer, erhalten kein Zertifikat sondern lediglich eine Teilnahmebescheinigung.
Dies ist erlaubt, sofern man eine Tages-Schulung über weitere Sicherheitskenntnisse erworben hat. Beispiel: die TRBS (technischen Regeln für Betriebssicherheit) für brennbare Gase. Nach dem Besuch dieser Tages-Schulung, ist man berechtigt, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu veranlassen.
Es gibt derzeit keine Begrenzung der Laufzeit. Änderungen werden i.d.R. vom Bundesumweltministerium bzw. in einschlägigen Fachzeitschriften bekannt gegeben.
Ja, die gibt es. Insbesondere für die Fachbetriebe, wenn deren Zertifikat-Inhaber an wechselnden Einsatzorten tätig werden. Dann gilt die Beantragung der Betriebszertifizierung nach §6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV, bei der für den Betrieb zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt, Umweltbehörde, Bezirksregierung usw.).
Kategorie 1 (KAT1) bedeutet „Großer Kälteschein“, Kategorie 2 (KAT2) bedeutet „Kleiner Kälteschein“.
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